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Zutatenverzeichnis und Allergenkennzeichnung
Absteigende Reihenfolge nach Gewicht, und wie die USA, die EU und das Vereinigte Königreich sowie Australien und Neuseeland die Allergenkennzeichnung verlangen
Absteigende Reihenfolge nach Gewicht
Alle drei Regionen ordnen das Verzeichnis gleich. 21 CFR 101.4(a)(1) verlangt, die Zutaten mit ihrem üblichen Namen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufzuführen. Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verlangt, dass das Zutatenverzeichnis, dem das Wort „Zutaten“ vorangestellt ist, sämtliche Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung enthält. Abschnitt 1.2.4—5 des Australia New Zealand Food Standards Code verlangt jede Zutat in absteigender Reihenfolge des eingesetzten Gewichts. Der Generator sortiert Ihr Rezept nach dem Grammgewicht jeder Zutat und druckt das Verzeichnis in dieser Reihenfolge.
Allergene kennzeichnen
USA: 21 U.S.C. § 321(qq) definiert als Hauptallergene Milch, Ei, Fisch, Krustentiere, Schalenfrüchte, Weizen, Erdnüsse, Sojabohnen und Sesam – Sesam seit dem 1. Januar 2023 nach dem FASTER Act. Nach § 343(w) muss ein verpacktes Lebensmittel entweder das Wort „Contains“, gefolgt von der Lebensmittelquelle, unmittelbar nach oder neben dem Zutatenverzeichnis tragen oder die Quelle in Klammern hinter dem Namen der Zutat im Verzeichnis nennen.
Europäische Union und Vereinigtes Königreich: Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 führt 14 Stoffe oder Erzeugnisse auf, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen – glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulphite über 10 mg/kg oder 10 mg/l, Lupinen und Weichtiere. Artikel 21 verlangt, ihre Namen im Zutatenverzeichnis durch einen Schriftsatz hervorzuheben, der sie deutlich absetzt, etwa durch Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe; fehlt ein Zutatenverzeichnis, wird das Wort „Enthält“, gefolgt vom Namen, verwendet. Australien und Neuseeland: Standard 1.2.3 verlangt, dass die in Schedule 9 des Code aufgeführten Lebensmittel mit ihrem vorgeschriebenen Namen im Zutatenverzeichnis genannt werden, in Fettdruck und in einer Schriftgröße nicht kleiner als der übrige Text, und in einer zusammenfassenden Angabe wiederholt werden, die mit dem Wort „Contains“ beginnt und unmittelbar neben dem Zutatenverzeichnis steht.
Was der Generator tut
Der Generator erkennt die neun US-Hauptallergene anhand der zugeordneten Zutatennamen – Milch, Eier, Fisch, Schalentiere, Schalenfrüchte, Erdnüsse, Weizen, Sojabohnen und Sesam – und druckt unter das Zutatenverzeichnis eine Zeile „Enthält:“. Er kann das Verzeichnis auch in Großbuchstaben drucken. Sellerie, Senf, Lupinen, Weichtiere und Sulphite der EU sowie die vorgeschriebenen Namen für Australien und Neuseeland werden nicht automatisch erkannt.
Quellen
- 21 CFR 101.4 — Food; designation of ingredients
- 21 U.S.C. § 321(qq) — definition of “major food allergen”
- 21 U.S.C. § 343(w) — major food allergen labeling requirements
- Regulation (EU) No 1169/2011 — Articles 18 and 21, Annex II
- Australia New Zealand Food Standards Code — Standard 1.2.4 — Information requirements – statement of ingredients
- Australia New Zealand Food Standards Code — Standard 1.2.3 — Information requirements – warning statements, advisory statements and declarations